Auf der AERO 2010 bieten DAeC-Sprachprüfer Informationen und, nach Terminabsprache, die Abnahme von Sprachtests Level 4 an.
Seit dem 5. März 2008 ist die Regelung der ICAO in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Diese Vorschrift gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber von PPL(A), die nur die Klassenberechtigung TMG (ohne SEP) eingetragen haben, sowie die Inhaber einer Segelfluglizenz brauchen keine Sprachkompetenz nachzuweisen.
Informationen und Anmeldung: Beate Porep, Tel.: 0531/23540-54,
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